Aufnahmevoraussetzungen für das Kolleg und Abendgymnasium

Um den Unterricht am Kolleg bzw. Abendgymnasium zu beginnen, gibt es einige Aufnahmevoraussetzungen. Aufgenommen wird, wer

  •  die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat
  •  mindestens 18 Jahre alt ist
  • über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt oder eine beruflich-schulische Ausbildung (oder Vergleichbares) nachweisen kann oder eine zweijährige Tätigkeit im Beruf  nachweisen kann oder nachweislich ein Kind bzw. einen Pflegefall über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren betreut hat. Wehr- und Ersatzdienstzeiten werden anerkannt.

Gerne überprüfen wir Ihre Zugangsvoraussetzungen in einem individuellen Beratungsgespräch. Rufen Sie in diesem Fall bei Frau Buschhaus unter 02761 – 9420 – 1603 an.

Die Teilnahme am Unterricht ist kostenlos. Der Unterricht findet wahlweise vormittags oder abends statt (siehe: Unterrichtszeiten). Ab der E-Phase besteht zudem die Möglichkeit, elternunabhängige Förderung nach dem Bafög zu beantragen. Wir beraten auch bei der Erstellung der Bafög-Anträge. Hier finden Sie nähere Details zur Anmeldung

Der Ausbildungsgang bis zum Abitur dauert mindestens zwei, maximal vier Jahre. Die Dauer der Ausbildung richtet sich nach Ihren Vorkenntnissen.


Unseren Infoflyer zum Kolleg / Abendgymnasium finden sie hier.